Das Schönheitsideal sieht bei Frauen volle und voluminöse Lippen und bei Männern schmale und länglichere Lippen vor. Im Rahmen einer Geschlechtsangleichung gibt es zahlreiche kleine Bausteine, die aus einem vormals weiblichen ein männliches Gesicht formen können.
Dazu gehört auch die Lippenkorrektur zur Maskulinisierung des Gesichts.
Lippenkorrekturen werden in der Regel vorrangig Frauen zugeschrieben, die sich vollere und größere Lippen gestalten lassen.
Immer häufiger wünschen sich aber auch Transgender-Patienten zusammen mit anderen Eingriffen eine Harmonisierung des Profils.
Auch ihre Lippen sollen wie die Nase, die Wangenknochen und das Kinn zu ihrer Identität passen.
Generell ist die Indikation für eine Lippenkorrektur immer dann gegeben, wenn sich der Patient unwohl fühlt mit seinem Spiegelbild und es medizinische Möglichkeiten gibt, dies zu ändern.
Je nach Ausgangslage und Ziel der Behandlung können wir Ihnen in unserer Schönheitsklinik verschiedene Möglichkeiten einer Lippenkorrektur anbieten.
Die Lippe muss sich nach dem Eingriff harmonisch in das Gesicht einfügen. Daher ist es oftmals notwendig, sie mit weiteren Eingriffen zur Maskulinisierung des Gesichtes zu kombinieren.
Die Lippen dürfen niemals das dominante Merkmal im Gesicht sein - sie dienen der Unterstützung der Augen und des gesamten Gesichtsausdruckes. Auch die Grundform des Mundes muss erhalten bleiben, wenn das Ergebnis am Ende natürlich aussehen und der Patient sich im Spiegel wiedererkennen soll.
Grundsätzlich sollten sich Transgender-Patienten für alle Eingriffe nur in die Hände eines Chirurgen begeben, der entsprechende Erfahrungen in diesem Bereich mitbringt. Dann sind die Risiken als minimal einzuschätzen.
In Einzelfällen kann es zu kleinen Blutungen kommen; häufiger sind Schwellungen und Blutergüsse im OP-Bereich. Einige Patienten spüren in der ersten Zeit nach dem Eingriff Hautempfindlichkeitsstörungen.
Bei einer Lippenkorrektur handelt es sich um einen rein ästhetischen Eingriff, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Die Kosten müssen auch im Rahmen der Geschlechtsangleichung privat von den Patienten getragen werden.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin und erstellen Ihnen auf dieser Basis einen individuellen Kostenvoranschlag.